1. Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen und Lieferungen der Schloss Basthorst GmbH (in weiterer Folge Hotel genannt).
1.2. Sollte das Hotel seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Beendigung des Vertrages ändern, so
gilt die geänderte Fassung als in den Vertrag einbezogen, wenn diese dem Vertragspartner schriftlich
unter Hinweis auf diese Rechtsfolgen mitgeteilt wird und dieser der Einbeziehung nicht binnen einer
Frist von 14 Tagen widerspricht.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn das
Hotel der Einbeziehung im Ganzen oder in einzeln aufgeführten Punkten schriftlich zustimmt.
2. Vertragsabschluss
2.1. Der Vertrag (nachfolgend auch „Buchung“ genannt) kommt nach Antrag des Kunden durch die
Annahme des Hotels zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.
2.2. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Kunden vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller
zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu
erbringen.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weiter in Anspruch genommenen Leistungen
vereinbarten Preise des Hotels zu bezahlen. Dies gilt auch für von ihn veranlassten Leistungen und
Auslagen des Hotels an Dritte.
3.3. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz.
3.4. Die vereinbarten Preise schließen die gesetzlich gültige Mehrwertsteuer ein. Sollte sich der auf die
vertraglichen Leistungen jeweils anzuwendende Umsatzsteuersatz nach Vertragsschluss erhöhen
oder reduzieren, so kann das Hotel die Preise entsprechend anpassen.
3.5. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung nach den vertraglichen
Vereinbarungen vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen
berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch
um 5 % anheben.
3.6. Das Hotel ist berechtigt, die Preise zu erhöhen, wenn kommunale Abgaben (Kulturförderabgabe,
Kurtaxe, etc.) auf die Beherbergung erhoben werden. Die Preiserhöhung ist begrenzt auf die Kosten
der oben angegebenen Abgaben.
3.7. Die Rechnungen des Hotels sind – so weit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart
sind – mit dem Zugang der Rechnung sofort, ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Das Hotel ist
berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu
verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen bei Unternehmen in Höhe von
10% und bei Verbraucher in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der
Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.8. Die Unter- und Weitervermietung überlassener Zimmer, sonstiger Räume, Flächen oder Vitrinen
sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkauf- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen
der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 S. 2 BGB abbedungen wird,
soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3.9. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie oder ähnlichem zu verlangen. Erfolgt eine
Vorauszahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist, so kann das Hotel vom Vertrag zurücktreten
und Schadensersatz verlangen.
3.10. In begründeten Fällen (z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges)
ist das Hotel berechtigt, eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder eine
erhöhte Sicherheitsleistung in Höhe der zu erwartenden Beherbergungskosten zu verlangen.
3.11. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine
angemessene Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung zu verlangen, soweit eine solche nicht
bereits gemäß den vorstehenden Regelungen geleistet wurde.
3.12. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer
Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
4. Zimmerbereitstellung, Zimmerübergabe und Zimmerrückgabe
4.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel
hat die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers schriftlich bestätigt.
4.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung. Der Kunde hat
keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Gäste, die vor 15:00 Uhr anreisen, können je nach
Verfügbarkeit ihre Zimmer so früh wie möglich beziehen.
4.3. Die bereitgestellten Zimmer sind am Anreisetag bis 18:00 Uhr in Anspruch zu nehmen. Nach diesem
Zeitpunkt können sie vom Hotel anderweitig vermietet werden, es sei denn der Kunde hat dem Hotel
zuvor ein späteres Eintreffen schriftlich mitgeteilt. Das Hotel ist berechtigt, für Spätanreisen eine
Garantie zu verlangen.
4.4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur
Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr
50% des vereinbarten Zimmerpreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Etwaige weitere
Schadensersatzansprüche des Hotels bleiben vorbehalten.
5. Provisionen
Das Hotel verpflichtet sich, bei der Vermittlung von Zimmerkontingenten, Veranstaltungen und sonstigen
Leistungen die vertraglich vereinbarten Provisionen für in Anspruch genommene Zimmer und für
durchgeführte Veranstaltungen zu bezahlen. Im Hinblick auf die Stornierungspauschalen gemäß V. und VI.
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein Provisionsanspruch ausgeschlossen.
6. Rücktritt des Kunden vom Beherbergungsvertrag (Abbestellung, Stornierung)
6.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem Beherbergungsvertrag bedarf der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Hotels. Ohne eine Zustimmung des Hotels ist der Kunde bei nicht in Anspruch
genommenen Zimmern verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für jede gebuchte
Übernachtung zu bezahlen, soweit eine Weitervermietung nicht möglich ist. Dem Kunden steht der
Nachweis frei, dass der o. a. Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Der
Kunde kann das Zimmer bei einer mehrtägigen Buchung nicht mehr beanspruchen, wenn er am
ersten Tag der Reservierung ohne Rücksprache mit dem Hotel nicht anreist. In diesem Fall ist das
Hotel berechtigt und verpflichtet, das Zimmer für den verbleibenden Zeitraum weiter zu vermieten,
soweit dies möglich ist.
6.2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag
vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er
nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.
6.3. Leistungen von Dritten oder Sonderleistungen (z. B. Torten, Blumen, etc.), die infolge der Stornierung
nutzlos werden, sind vom Kunden vollständig zu bezahlen.
6.4. Für gebuchte Arrangements fallen verpflichtend folgenden Stornierungsgebühren an:
6.4.1. Bis 14 Tage vor Anreise – kostenfreie Stornierung
6.4.2. Ab 13 Bis 7 Tage vor Anreise – 30% des Gesamtpreises
6.4.3. Ab 6 bis 4 Tage vor Anreise – 50% des Gesamtpreises
6.4.4. Ab 3 Tage vor Anreise – 80% des Gesamtpreises
7. Rücktritt des Hotels
7.1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist vereinbart
wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
7.2. Wird eine vereinbarte oder auf der Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangte
Vorauszahlung nicht fristgemäß geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt. Darüber hinaus kann das Hotel Schadensersatzansprüche gegenüber dem Kunden geltend
machen.
7.3. Das Hotel ist berechtigt, vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, wenn beispielsweise
7.3.1. höhere Gewalt und andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des
Vertrages unmöglich machen;
7.3.2. Zimmer und Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher
Tatsachen, z. B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
7.3.3. das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der
Hotelleistung gegen reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels
in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
7.3.4. der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
7.3.5. eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung entgegen 3. 7. dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen vorliegt;
7.3.6. das Hotel geschlossen wird;
7.3.7. durch einen Umbau des Hotels die ordnungsgemäße Beherbergung und/oder die
ordnungsgemäße Durchführung einer Veranstaltung nicht gewährleistet ist;
7.3.8. der Kunde bei einem kombinierten Beherbergungs- und Veranstaltungsvertrag von einem
Vertragsbestandteil zurücktritt;
7.3.9. der Kunde die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat;
7.3.10. wenn ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder
ein solches mangels Masse abgewiesen wird.
8. Rücktritt des Kunden vom Veranstaltungsvertrag & Gruppenbuchungen (Abbestellung, Stornierung)
8.1. Zum kostenfreien Rücktritt ist der Kunde nur berechtigt, wenn dies schriftlich mit dem Hotel
vereinbart wurde. Andernfalls ist das Hotel bei einer Stornierung berechtigt, für die
Veranstaltungsräume die vereinbarte Raummiete nebst Bereitstellungskosten nach Maßgabe der
nachfolgenden Regelungen in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht möglich ist.
8.2. Das Hotel ist berechtigt, für vertraglich vereinbarten Dienstleistungen folgende
Stornierungsgebühren zu berechnen:
8.2.1. Bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn – kostenfreie Stornierung
8.2.2. Ab 59 Tage vor Veranstaltungsbeginn – 35% der Dienstleistungskosten
8.2.3. Ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn – 60% der Dienstleistungskosten
8.2.4. Ab 13 Tage vor Veranstaltungsbeginn – 85% der Dienstleistungskosten
8.2.5. Ab 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn – 100% der Dienstleistungskosten
8.3. Das Hotel ist berechtigt, für vertraglich vereinbarten Hotelzimmer (für Veranstaltungen und
Gruppenbuchungen ab 10 Zimmer) folgende Stornierungsgebühren zu berechnen:
8.3.1. Bis 14 Tage vor Anreise – kostenfreie Stornierung
8.3.2. Ab 13 Bis 7 Tage vor Anreise – 30% der Übernachtungskosten inkl. Frühstück
8.3.3. Ab 6 bis 4 Tage vor Anreise – 50% der Übernachtungskosten inkl. Frühstück
8.3.4. Ab 3 Tage vor Anreise – 80% der Übernachtungskosten inkl. Frühstück
8.4. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Hotel aus der Nichterfüllung kein Nachteil oder der
dem Hotel entstandene Nachteil niedriger ist als der geforderte pauschalisierte Schadensersatz.
8.5. Leistungen von Dritten oder Sonderleistungen (z. B. Torten, Blumen, etc.), die infolge der Stornierung
nutzlos werden, sind vom Kunden vollständig zu bezahlen.
9. Teilnehmerzahl, Änderungen der Teilnehmerzahl, Änderungen der Veranstaltungszeit und Änderungen
des Veranstaltungsortes
9.1. Eine Änderung der vom Kunden angemeldeten Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss spätestens 7
Tage vor Veranstaltungsbeginn bei der Bankettabteilung des Hotels schriftlich eingehen, um vom
Hotel bei der Abrechnung anerkannt zu werden. Bei darüberhinausgehenden Abweichungen wird die
ursprünglich gemeldete Teilnehmerzahl abzüglich 5 % zugrunde gelegt.
9.2. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl von mehr als 5 % bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels.
Im Falle einer Erhöhung wird bei der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.
9.3. Bei einer Abweichung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten
Räume zu tauschen, sofern die Größe der neuen Räume für die zuletzt mitgeteilte Teilnehmerzahl
angemessen ist und die Räume vergleichbar ausgestattet sind.
9.4. Bei Notwendigkeit ist das Hotel berechtigt, die gebuchte Veranstaltung in einen anderen,
gleichwertigen Raum zu verlegen.
9.5. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarten Anfangs- oder
Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzliche Kosten für die Leistungsbereitschaft
gem. § 315 BGB in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden an der Verschiebung
der Zeiten.
9.6. Ausstellungen im Foyer und in der Lobby sind nicht erlaubt. Das Platzieren von Werbematerial bedarf
der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
10. Mitbringen von Speisen und Getränken
10.1. Speisen und Getränke zu Veranstaltungen stellt ausschließlich das Hotel. Ausnahmen bedürfen einer
vorherigen schriftlichen Vereinbarung. In diesen Fällen wird ein Betrag zur Deckung der
Gemeinkosten („Korkgeld“) berechnet.
10.2. Der Kunde trägt die volle Haftung für die gesundheitliche Unbedenklichkeit der mitgebrachten
Speisen und Getränke und stellt das Hotel insoweit von jeder Inanspruchnahme durch Dritte frei.
10.3. Das Hotel übernimmt keine Haftung für die Haltbarkeit der Lebensmittel, die nach einem
Veranstaltungstag im Hotel oder vom Hotel zum Selbstverzehr außer Haus mitgenommen werden.
11. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
11.1. Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von
Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde
haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen
Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Einrichtungen frei.
11.2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters oder der von ihm beauftragten
Dritten unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen vorheriger schriftlicher
Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an
den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit das Hotel diese nicht
zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal
erfassen und berechnen.
11.3. Der Kunde ist nur mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und
Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.
11.4. Störungen am vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden
nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden,
soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
11.5. Bleiben die technischen Anlagen des Hotels ungenutzt, weil der Kunde ein externes
Technikunternehmen beauftragt hat, so ist das Hotel berechtigt, eine Ausfallvergütung zu verlangen.
12. Musikdarbietungen, Künstlerauftritte
12.1. Werden bei Veranstaltungen Rechte Dritter (Urheberrechte, etc.) berührt, so ist der Kunde
verpflichtet, vor Durchführung der Veranstaltung entsprechende Genehmigungen auf eigene Kosten
einzuholen und anfallende Gebühren (GEMA-Gebühren, etc.) direkt zu entrichten. Sollten dennoch
Gebühren oder Schadensersatzansprüche aus den genannten Gründen gegenüber dem Hotel geltend
gemacht werden, so stellt der Veranstalter das Hotel von derartigen Gebühren oder
Schadensersatzansprüchen frei.
12.2. Wird durch die Mitwirkung von Künstlern an Veranstaltungen eine Beitragspflicht zur
Künstlersozialkasse begründet, so ist der Veranstalter verpflichtet, diese Beiträge unmittelbar zu
entrichten.
12.3. Für den Fall, dass das Hotel Veranstaltungen des Kunden Künstler engagiert, ist das Hotel berechtigt,
die Beiträge zur Künstlersozialversicherung an den Kunden weiter zu belasten.
13. Dekorationsmaterial, Ausstellungsgegenstände für Veranstaltungen
13.1. Dekorationsmaterial, Ausstellungsgegenstände oder sonstige, auch persönliche Gegenstände des
Kunden, der nicht selbst als Gast im Hotel aufgenommen wird, befinden sich auf Gefahr des Kunden
in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder
Beschädigung solcher Gegenstände keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des
Hotels. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit. Ausgenommen sind zudem alle Fälle, in denen die Verwahrung
aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine Pflicht darstellt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und ob deren Einhaltung der Kunde regelmäßig
vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht).
13.2. Mitgeführtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das
Hotel ist berechtigt, hierfür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Kommt der Kunde diesem
Verlangen des Hotels nicht nach, so ist das Hotel berechtigt, die Entfernung und Lagerung des
Dekorationsmaterials zu Lasten des Kunden vorzunehmen. Wegen der möglichen Beschädigungen
sind die Aufstellung und die Anbringung von Gegenständen an Wänden und Decken nur nach
vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotels zulässig.
13.3. Sämtliche vom Kunden oder Teilnehmern der Veranstaltung mitgebrachten Ausstellungs- oder
sonstige Gegenstände sind vom Kunden nach dem Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen.
Kommt der Kunde seiner Entsorgungspflicht nicht unverzüglich nach, ist das Hotel berechtigt, die
Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vorzunehmen. Verbleiben Gegenstände im
Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs die vereinbarte Raummiete
berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel eines höheren Schadens
vorbehalten.
13.4. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass jeglicher Abfall entsprechend den einschlägigen
gesetzlichen Bestimmungen ordnungsgemäß entsorgt wird.
13.5. Beauftragt der Kunde das Hotel mit der Entsorgung von Verpackungsmaterial, so ist das Hotel
berechtigt, dem Kunden die dadurch entstandenen Kosten weiter zu berechnen.
14. Haftung des Kunden
Der Veranstalter haftet für alle Schäden am Gebäude des Hotels und dessen Einrichtung, die durch den
Veranstalter, Veranstaltungsteilnehmer, Besucher der Veranstaltung, Mitarbeiter des Veranstalters oder
seinem Bereich zuzuordnende sonstige Dritte verursacht werden. Das Hotel kann vom Veranstalter zur
Absicherung des Haftungsrisikos die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen,
Bürgschaften etc.) verlangen.
15. Mängel, Mitwirkungspflichten des Kunden
Sollten an den Lieferungen oder Leistungen des Hotels Mängel auftreten bzw. die Leistungen gestört
werden, hat der Kunde dies nach Feststellung unverzüglich zu rügen, damit das Hotel die Möglichkeit
erhält, schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen bzw. die Vertragsgemäßheit der Lieferungen und Leistungen
herzustellen. Soweit dies wegen der Natur des Mangels/ der Störung oder aus sonstigen zwingenden
Gründen nicht möglich ist, müssen Mängelrügen in jedem Fall spätestens anlässlich der Rückgabe der
Räume an das Hotel erhoben werden. Der Kunde ist verpflichtet, einen ihm entstehenden Schaden
möglichst gering zu halten.
16. Haftung des Hotels
16.1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem
Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Des Weiteren sind vom
Haftungsausschluss ausgenommen sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
grobfahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Der Haftungsausschluss gilt auch nicht für
Schäden, die auf der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen. Wesentliche
Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Unberührt bleibt ferner die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung
aus einer eventuell vom Hotel übernommenen Garantie. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
16.2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen (§§ 701 ff. BGB).
16.3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz zur Verfügung
gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.
16.4. Ansprüche des Kunden gegenüber dem Hotel verjähren innerhalb eines Jahres ab Kenntnis der
Umstände, die diesen Anspruch begründen. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig
innerhalb von 5 Jahren. Diese Verjährungsverkürzung gilt nicht bei schuldhafter Verletzung des
Lebens, des Körpers oder bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
17. Schlussbestimmungen
17.1. Änderungen oder Ergänzungen des Beherbergungs- und Veranstaltungsvertrages bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftform ist auch für die Aufhebung des
Schriftformerfordernisses notwendig.
17.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
17.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein
Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
17.4. Es gilt, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts
und Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
17.5. Sollten einzelne Bestimmungen des Beherbergungs- oder Veranstaltungsvertrages oder einzelne
Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufenthalt und für die
Durchführung von Veranstaltungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.