AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
    Schloss Basthorst GmbH

1. Geltungsbereich 

1.1.  Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen und Lieferungen der Schloss Basthorst GmbH  (in weiterer Folge Hotel genannt). 

1.2.  Sollte das Hotel seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Beendigung des Vertrages ändern, so 

gilt die geänderte Fassung als in den Vertrag einbezogen, wenn diese dem Vertragspartner schriftlich 

unter Hinweis auf diese Rechtsfolgen mitgeteilt wird und dieser der Einbeziehung nicht binnen einer 

Frist von 14 Tagen widerspricht. 

1.3.  Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn das 

Hotel der Einbeziehung im Ganzen oder in einzeln aufgeführten Punkten schriftlich zustimmt. 

2. Vertragsabschluss 

2.1.  Der Vertrag (nachfolgend auch „Buchung“ genannt) kommt nach Antrag des Kunden durch die 

Annahme des Hotels zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen. 

2.2.  Nimmt ein Dritter die Buchung für den Kunden vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller 

zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner. 

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung 

3.1.  Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu 

erbringen. 

3.2.  Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weiter in Anspruch genommenen Leistungen 

vereinbarten Preise des Hotels zu bezahlen. Dies gilt auch für von ihn veranlassten Leistungen und 

Auslagen des Hotels an Dritte. 

3.3.  Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz. 

3.4.  Die vereinbarten Preise schließen die gesetzlich gültige Mehrwertsteuer ein. Sollte sich der auf die 

vertraglichen Leistungen jeweils anzuwendende Umsatzsteuersatz nach Vertragsschluss erhöhen 

oder reduzieren, so kann das Hotel die Preise entsprechend anpassen. 

3.5.  Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung nach den vertraglichen 

Vereinbarungen vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen 

berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch 

um 5 % anheben. 

3.6.  Das Hotel ist berechtigt, die Preise zu erhöhen, wenn kommunale Abgaben (Kulturförderabgabe, 

Kurtaxe, etc.) auf die Beherbergung erhoben werden. Die Preiserhöhung ist begrenzt auf die Kosten 

der oben angegebenen Abgaben. 

3.7.  Die Rechnungen des Hotels sind  so weit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart 

sind  mit dem Zugang der Rechnung sofort, ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Das Hotel ist 

berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu 

verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen bei Unternehmen in Höhe von 

10% und bei Verbraucher in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der 

Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 

3.8.  Die Unter- und Weitervermietung überlassener Zimmer, sonstiger Räume, Flächen oder Vitrinen 

sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkauf- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen 

der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 S. 2 BGB abbedungen wird, 

soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. 

3.9.  Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder 

Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie oder ähnlichem zu verlangen. Erfolgt eine 

Vorauszahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist, so kann das Hotel vom Vertrag zurücktreten 

und Schadensersatz verlangen. 

3.10. In begründeten Fällen (z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges) 

ist das Hotel berechtigt, eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder eine 

erhöhte Sicherheitsleistung in Höhe der zu erwartenden Beherbergungskosten zu verlangen. 

3.11. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine 

angemessene Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung zu verlangen, soweit eine solche nicht 

bereits gemäß den vorstehenden Regelungen geleistet wurde. 

3.12.  Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer 

Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern. 

4. Zimmerbereitstellung, Zimmerübergabe und Zimmerrückgabe 

4.1.  Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel 

hat die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers schriftlich bestätigt. 

4.2.  Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung. Der Kunde hat 

keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Gäste, die vor 15:00 Uhr anreisen, können je nach 

Verfügbarkeit ihre Zimmer so früh wie möglich beziehen. 

4.3.  Die bereitgestellten Zimmer sind am Anreisetag bis 18:00 Uhr in Anspruch zu nehmen. Nach diesem 

Zeitpunkt können sie vom Hotel anderweitig vermietet werden, es sei denn der Kunde hat dem Hotel 

zuvor ein späteres Eintreffen schriftlich mitgeteilt. Das Hotel ist berechtigt, für Spätanreisen eine 

Garantie zu verlangen. 

4.4.  Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur 

Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 

50% des vereinbarten Zimmerpreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Etwaige weitere 

Schadensersatzansprüche des Hotels bleiben vorbehalten. 

5. Provisionen 

Das Hotel verpflichtet sich, bei der Vermittlung von Zimmerkontingenten, Veranstaltungen und sonstigen 

Leistungen die vertraglich vereinbarten Provisionen für in Anspruch genommene Zimmer und für 

durchgeführte Veranstaltungen zu bezahlen. Im Hinblick auf die Stornierungspauschalen gemäß V. und VI. 

dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein Provisionsanspruch ausgeschlossen. 

6. Rücktritt des Kunden vom Beherbergungsvertrag (Abbestellung, Stornierung) 

6.1.  Ein Rücktritt des Kunden von dem Beherbergungsvertrag bedarf der vorherigen schriftlichen 

Zustimmung des Hotels. Ohne eine Zustimmung des Hotels ist der Kunde bei nicht in Anspruch 

genommenen Zimmern verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für jede gebuchte 

Übernachtung zu bezahlen, soweit eine Weitervermietung nicht möglich ist. Dem Kunden steht der 

Nachweis frei, dass der o. a. Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Der 

Kunde kann das Zimmer bei einer mehrtägigen Buchung nicht mehr beanspruchen, wenn er am 

ersten Tag der Reservierung ohne Rücksprache mit dem Hotel nicht anreist. In diesem Fall ist das 

Hotel berechtigt und verpflichtet, das Zimmer für den verbleibenden Zeitraum weiter zu vermieten, 

soweit dies möglich ist. 

6.2.  Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag 

vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder 

Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er 

nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt. 

6.3.  Leistungen von Dritten oder Sonderleistungen (z. B. Torten, Blumen, etc.), die infolge der Stornierung 

nutzlos werden, sind vom Kunden vollständig zu bezahlen. 

6.4.  Für gebuchte Arrangements fallen verpflichtend folgenden Stornierungsgebühren an: 

6.4.1.  Bis 14 Tage vor Anreise  kostenfreie Stornierung 

6.4.2.  Ab 13 Bis 7 Tage vor Anreise  30% des Gesamtpreises 

6.4.3.  Ab 6 bis 4 Tage vor Anreise  50% des Gesamtpreises 

6.4.4.  Ab 3 Tage vor Anreise  80% des Gesamtpreises 

7. Rücktritt des Hotels 

7.1.  Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist vereinbart 

wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 

7.2.  Wird eine vereinbarte oder auf der Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangte 

Vorauszahlung nicht fristgemäß geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag 

berechtigt. Darüber hinaus kann das Hotel Schadensersatzansprüche gegenüber dem Kunden geltend 

machen. 

7.3.  Das Hotel ist berechtigt, vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, wenn beispielsweise 

7.3.1.  höhere Gewalt und andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des 

Vertrages unmöglich machen; 

7.3.2.  Zimmer und Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher 

Tatsachen, z. B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden; 

7.3.3.  das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der 

Hotelleistung gegen reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels 

in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. 

Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; 

7.3.4.  der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; 

7.3.5.  eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung entgegen 3. 7. dieser Allgemeinen 

Geschäftsbedingungen vorliegt; 

7.3.6.  das Hotel geschlossen wird; 

7.3.7.  durch einen Umbau des Hotels die ordnungsgemäße Beherbergung und/oder die 

ordnungsgemäße Durchführung einer Veranstaltung nicht gewährleistet ist; 

7.3.8.  der Kunde bei einem kombinierten Beherbergungs- und Veranstaltungsvertrag von einem 

Vertragsbestandteil zurücktritt; 

7.3.9.  der Kunde die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat; 

7.3.10.  wenn ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder 

ein solches mangels Masse abgewiesen wird. 

8. Rücktritt des Kunden vom Veranstaltungsvertrag & Gruppenbuchungen (Abbestellung, Stornierung) 

8.1.  Zum kostenfreien Rücktritt ist der Kunde nur berechtigt, wenn dies schriftlich mit dem Hotel 

vereinbart wurde. Andernfalls ist das Hotel bei einer Stornierung berechtigt, für die 

Veranstaltungsräume die vereinbarte Raummiete nebst Bereitstellungskosten nach Maßgabe der 

nachfolgenden Regelungen in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht möglich ist. 

8.2.  Das Hotel ist berechtigt, für vertraglich vereinbarten Dienstleistungen folgende 

Stornierungsgebühren zu berechnen: 

8.2.1.  Bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn  kostenfreie Stornierung 

8.2.2.  Ab 59 Tage vor Veranstaltungsbeginn  35% der Dienstleistungskosten 

8.2.3.  Ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn  60% der Dienstleistungskosten 

8.2.4.  Ab 13 Tage vor Veranstaltungsbeginn  85% der Dienstleistungskosten 

8.2.5.  Ab 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn  100% der Dienstleistungskosten 

8.3.  Das Hotel ist berechtigt, für vertraglich vereinbarten Hotelzimmer (für Veranstaltungen und 

Gruppenbuchungen ab 10 Zimmer) folgende Stornierungsgebühren zu berechnen: 

8.3.1.  Bis 14 Tage vor Anreise  kostenfreie Stornierung 

8.3.2.  Ab 13 Bis 7 Tage vor Anreise  30% der Übernachtungskosten inkl. Frühstück 

8.3.3.  Ab 6 bis 4 Tage vor Anreise  50% der Übernachtungskosten inkl. Frühstück 

8.3.4.  Ab 3 Tage vor Anreise  80% der Übernachtungskosten inkl. Frühstück 

8.4.  Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Hotel aus der Nichterfüllung kein Nachteil oder der 

dem Hotel entstandene Nachteil niedriger ist als der geforderte pauschalisierte Schadensersatz. 

8.5.  Leistungen von Dritten oder Sonderleistungen (z. B. Torten, Blumen, etc.), die infolge der Stornierung 

nutzlos werden, sind vom Kunden vollständig zu bezahlen.  

9. Teilnehmerzahl, Änderungen der Teilnehmerzahl, Änderungen der Veranstaltungszeit und Änderungen 

des Veranstaltungsortes 

9.1.  Eine Änderung der vom Kunden angemeldeten Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss spätestens 7 

Tage vor Veranstaltungsbeginn bei der Bankettabteilung des Hotels schriftlich eingehen, um vom 

Hotel bei der Abrechnung anerkannt zu werden. Bei darüberhinausgehenden Abweichungen wird die 

ursprünglich gemeldete Teilnehmerzahl abzüglich 5 % zugrunde gelegt. 

9.2.  Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl von mehr als 5 % bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. 

Im Falle einer Erhöhung wird bei der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. 

9.3.  Bei einer Abweichung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten 

Räume zu tauschen, sofern die Größe der neuen Räume für die zuletzt mitgeteilte Teilnehmerzahl 

angemessen ist und die Räume vergleichbar ausgestattet sind. 

9.4.  Bei Notwendigkeit ist das Hotel berechtigt, die gebuchte Veranstaltung in einen anderen, 

gleichwertigen Raum zu verlegen. 

9.5.  Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarten Anfangs- oder 

Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzliche Kosten für die Leistungsbereitschaft 

gem. § 315 BGB in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden an der Verschiebung 

der Zeiten. 

9.6.  Ausstellungen im Foyer und in der Lobby sind nicht erlaubt. Das Platzieren von Werbematerial bedarf 

der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. 

10.  Mitbringen von Speisen und Getränken 

10.1. Speisen und Getränke zu Veranstaltungen stellt ausschließlich das Hotel. Ausnahmen bedürfen einer 

vorherigen schriftlichen Vereinbarung. In diesen Fällen wird ein Betrag zur Deckung der 

Gemeinkosten („Korkgeld“) berechnet. 

10.2. Der Kunde trägt die volle Haftung für die gesundheitliche Unbedenklichkeit der mitgebrachten 

Speisen und Getränke und stellt das Hotel insoweit von jeder Inanspruchnahme durch Dritte frei. 

10.3. Das Hotel übernimmt keine Haftung für die Haltbarkeit der Lebensmittel, die nach einem 

Veranstaltungstag im Hotel oder vom Hotel zum Selbstverzehr außer Haus mitgenommen werden. 

11.  Technische Einrichtungen und Anschlüsse 

11.1. Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von 

Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde 

haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen 

Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Einrichtungen frei. 

11.2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters oder der von ihm beauftragten 

Dritten unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen vorheriger schriftlicher 

Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an 

den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit das Hotel diese nicht 

zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal 

erfassen und berechnen. 

11.3. Der Kunde ist nur mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und 

Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen. 

11.4. Störungen am vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden 

nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, 

soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat. 

11.5. Bleiben die technischen Anlagen des Hotels ungenutzt, weil der Kunde ein externes 

Technikunternehmen beauftragt hat, so ist das Hotel berechtigt, eine Ausfallvergütung zu verlangen. 

12.  Musikdarbietungen, Künstlerauftritte 

12.1. Werden bei Veranstaltungen Rechte Dritter (Urheberrechte, etc.) berührt, so ist der Kunde 

verpflichtet, vor Durchführung der Veranstaltung entsprechende Genehmigungen auf eigene Kosten 

einzuholen und anfallende Gebühren (GEMA-Gebühren, etc.) direkt zu entrichten. Sollten dennoch 

Gebühren oder Schadensersatzansprüche aus den genannten Gründen gegenüber dem Hotel geltend 

gemacht werden, so stellt der Veranstalter das Hotel von derartigen Gebühren oder 

Schadensersatzansprüchen frei. 

12.2. Wird durch die Mitwirkung von Künstlern an Veranstaltungen eine Beitragspflicht zur 

Künstlersozialkasse begründet, so ist der Veranstalter verpflichtet, diese Beiträge unmittelbar zu 

entrichten. 

12.3. Für den Fall, dass das Hotel Veranstaltungen des Kunden Künstler engagiert, ist das Hotel berechtigt, 

die Beiträge zur Künstlersozialversicherung an den Kunden weiter zu belasten. 

13.  Dekorationsmaterial, Ausstellungsgegenstände für Veranstaltungen 

13.1. Dekorationsmaterial, Ausstellungsgegenstände oder sonstige, auch persönliche Gegenstände des 

Kunden, der nicht selbst als Gast im Hotel aufgenommen wird, befinden sich auf Gefahr des Kunden 

in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder 

Beschädigung solcher Gegenstände keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des 

Hotels. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des 

Körpers oder der Gesundheit. Ausgenommen sind zudem alle Fälle, in denen die Verwahrung 

aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine Pflicht darstellt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße 

Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und ob deren Einhaltung der Kunde regelmäßig 

vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht). 

13.2. Mitgeführtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das 

Hotel ist berechtigt, hierfür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Kommt der Kunde diesem 

Verlangen des Hotels nicht nach, so ist das Hotel berechtigt, die Entfernung und Lagerung des 

Dekorationsmaterials zu Lasten des Kunden vorzunehmen. Wegen der möglichen Beschädigungen 

sind die Aufstellung und die Anbringung von Gegenständen an Wänden und Decken nur nach 

vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotels zulässig. 

13.3. Sämtliche vom Kunden oder Teilnehmern der Veranstaltung mitgebrachten Ausstellungs- oder 

sonstige Gegenstände sind vom Kunden nach dem Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. 

Kommt der Kunde seiner Entsorgungspflicht nicht unverzüglich nach, ist das Hotel berechtigt, die 

Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vorzunehmen. Verbleiben Gegenstände im 

Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs die vereinbarte Raummiete 

berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel eines höheren Schadens 

vorbehalten. 

13.4. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass jeglicher Abfall entsprechend den einschlägigen 

gesetzlichen Bestimmungen ordnungsgemäß entsorgt wird. 

13.5. Beauftragt der Kunde das Hotel mit der Entsorgung von Verpackungsmaterial, so ist das Hotel 

berechtigt, dem Kunden die dadurch entstandenen Kosten weiter zu berechnen. 

14.  Haftung des Kunden 

Der Veranstalter haftet für alle Schäden am Gebäude des Hotels und dessen Einrichtung, die durch den 

Veranstalter, Veranstaltungsteilnehmer, Besucher der Veranstaltung, Mitarbeiter des Veranstalters oder 

seinem Bereich zuzuordnende sonstige Dritte verursacht werden. Das Hotel kann vom Veranstalter zur 

Absicherung des Haftungsrisikos die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, 

Bürgschaften etc.) verlangen. 

15.  Mängel, Mitwirkungspflichten des Kunden 

Sollten an den Lieferungen oder Leistungen des Hotels Mängel auftreten bzw. die Leistungen gestört 

werden, hat der Kunde dies nach Feststellung unverzüglich zu rügen, damit das Hotel die Möglichkeit 

erhält, schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen bzw. die Vertragsgemäßheit der Lieferungen und Leistungen 

herzustellen. Soweit dies wegen der Natur des Mangels/ der Störung oder aus sonstigen zwingenden 

Gründen nicht möglich ist, müssen Mängelrügen in jedem Fall spätestens anlässlich der Rückgabe der 

Räume an das Hotel erhoben werden. Der Kunde ist verpflichtet, einen ihm entstehenden Schaden 

möglichst gering zu halten. 

16.  Haftung des Hotels 

16.1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem 

Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind 

Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Des Weiteren sind vom 

Haftungsausschluss ausgenommen sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder 

grobfahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Der Haftungsausschluss gilt auch nicht für 

Schäden, die auf der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen. Wesentliche 

Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags 

überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. 

Unberührt bleibt ferner die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung 

aus einer eventuell vom Hotel übernommenen Garantie. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die 

eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. 

16.2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen 

Bestimmungen (§§ 701 ff. BGB). 

16.3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz zur Verfügung 

gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. 

16.4. Ansprüche des Kunden gegenüber dem Hotel verjähren innerhalb eines Jahres ab Kenntnis der 

Umstände, die diesen Anspruch begründen. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig 

innerhalb von 5 Jahren. Diese Verjährungsverkürzung gilt nicht bei schuldhafter Verletzung des 

Lebens, des Körpers oder bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 

17.  Schlussbestimmungen 

17.1. Änderungen oder Ergänzungen des Beherbergungs- und Veranstaltungsvertrages bedürfen zu ihrer 

Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftform ist auch für die Aufhebung des 

Schriftformerfordernisses notwendig. 

17.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. 

17.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein 

Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen 

Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels. 

17.4. Es gilt, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts 

und Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. 

17.5. Sollten einzelne Bestimmungen des Beherbergungs- oder Veranstaltungsvertrages oder einzelne 

Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufenthalt und für die 

Durchführung von Veranstaltungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit 

der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.